Hallo Frau Bader, ich bin in der 12. Woche schwanger und mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet. Für mich und auch für den Vater ist bereits klar, dass er vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen wird und wir uns das Sorgerecht teilen. Wie aber verhält es sich mit dem Nachnamen des Kindes? Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn das Kind meinen Nachnamen erhält. Kann dieser im Falle einer späteren Heirat so wie meiner auf den Namen des Vaters geändert werden? Wie ist es, wenn das Kind aber direkt seinen Nachnamen erhält? Kann man diesen im Falle einer Trennung problemlos in meinen ändern? Der Vater hätte es natürlich gern, dass das Kind seinen Namen erhält. Da es aber noch in den Sternen steht, ob wir jemals auch vor dem Gesetz eine Familie werden, möchte ich mich einfach über alle Eventualitäten informieren um eine Entscheidung treffen zu können. Weiterhin würde mich noch interessieren, ob das Kind im Falle einer wie auch immer vollzogenen Namensänderung immer den Zusatz "geb. XXX" mit angeben muss. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Peppilly
von PeppillyPlusEins am 03.07.2014, 22:21