Frage: Nachname

Hallo, Ich habe eine Frage, bei der mein Partner und ich nicht schlauer werden. Wir sind unverheiratet und erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich hab eine italienische Staatsangehörigkeit und mein Partner die deutsche. Ist es möglich, vor einer Eheschließung dem Kind einen Doppelnachnamen zu geben oder erst nach der Eheschließung oder ist es generell nicht möglich? Wenn beide Eltern deutsche Staatsbürger sind, weiß ich das ein Doppelnachname bei Kindern nicht möglich ist. Aber bei bekannten von uns war es möglich (deutsch/Portugiesisch ). Vielen dank für eine Antwort

von Jasmin 87 am 06.02.2021, 18:36



Antwort auf: Nachname

Hallo, wenn es im ital. Recht die Möglichkeit gibt (ich denke aber nicht), geht das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2021



Antwort auf: Nachname

Im deutschen Recht ist es nicht möglich, im italienischen meines Wissens nach auch nicht, also geht es nicht. Bei Spaniern weiß ich, dass der Nachname des Kindes sowieso immer aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter besteht, so dass es automatisch ein Doppelname wird, ohne Bindestrich. Die Frage bei Euch ist also: Was sagt italienisches Recht? Das musst Du selber googeln

von Port am 06.02.2021, 19:00



Antwort auf: Nachname

Falls das italienische Namensrecht es zulässt, solltet ihr bei der Namensgebung das italienische Recht wählen. Dann ginge es. Meine Tochter hat einen Doppelnamen - sie wurde nach US-Recht benannt.

von Pamo am 06.02.2021, 19:26



Antwort auf: Nachname

Ich habe jetzt doch gegoogelt. Doppelname ist nicht, auch das italienische Namensrecht sieht nur einen Nachnamen vor.

von Port am 06.02.2021, 20:00



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