Liebe Frau Bader
Nun bin ich im 7 Monat schwanger. Mein Partner und ich haben es leider nicht mehr gut zusammen. Freue mich doch riesig auf unser Baby und werde alles daran setzen dass es ein gutes Leben haben wird.
Wir wohnen in der Schweiz.
Da wir unverheiratet sind ist es mein Wunsch dass unser Kind meinen Nachnamen erhält.
Er besteht aber auf den seinigen und will Nu rechtlich vorgehen.
Was kann ich tun. Wie ist das wlles geregelt.
von
TayRu
am 03.01.2022, 13:38
Antwort auf:
Nachname
Hallo,
ich kenne mich nur im dt Recht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2022
Antwort auf:
Nachname
Das Kind bekommt den Ledignamen der Mutter in der Schweiz. Ausser du räumst ihm das gemeinsame Sorgerecht ein und stimmst zu, dass das Kind seinen Nachnamen bekommt. Aber du hast ja nichts davon, wenn du das tust.
Es ist höchste Zeit, dass du dich rechtlich beraten lässt und zwar VOR der Geburt des Kindes. Bitte ruf eine Beratungsstelle an!
von
Pamo
am 03.01.2022, 13:56
Antwort auf:
Nachname
https://www.profamilia.ch/familien/familienratgeber/stichworte/namensrecht
https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter/elterlichesorge/mb-erklaerung-elterlichesorge-d.pdf.download.pdf/mb-erklaerung-elterlichesorge-d.pdf
Und dann gehst du noch auf das Zivilstandesamtes deines Kantons! Da findest du raus welches Zivilstandesamt für dich zuständig ist, dann rufst du morgen dort an und lässt dich beraten.
von
ZoeSophia
am 03.01.2022, 17:13