Liebe Frau Bader, ich wende mich mal an Sie, da ich einige Fragen habe. Momentan befinde ich mich in Elternzeit. Mein Kind ist am 24.2.16 geboren und ich beziehe bis jetzt noch Basiselterngeld und meine Elternzeit ist für 1 Jahr beantragt. Da ich keinen Kitaplatz bekomme möchte ich meine Elternzeit bis August 2017 verlängern. Zudem möchte ich auf Elterngeld Plus umstellen und die restliche Auszahlungen splitten. Ich würde dann bis Mai 2017 EG beziehen. Jetzt zu meinen 2 Fragen: Wir planen ein weiteres Kind. Angenommen das 2. Kind würde Ende August 2017 zur Welt kommen. 1. Hat die Verlängerung der Auszahlung des EG Plus Einfluss auf die Höhe des neuen Elterngeldes oder werden die Monate ab März 2017 bis zum Mutterschtz mit null berechnet? 2. Macht es für das Elterngeld Und die Mutterschaftszahlungen Sinn die Elternzeit nur bis Juli zu verlängern und dann Resturlaib zu nehmen ( mir stehen noch über 3 Wochen zu) und dann in Mutterschutz zu gehen ? Oder verlängere ich automatisch bis August und verkürze dann wenn der MS beginnt? Vielen lieben dank füreinander ihre Antwort. Liebe grüße
von Bjoern am 18.10.2016, 21:11