Guten Tag, Mein erstes Kind ist im März 2012 geboren. Daraufhin habe ich für 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Während dieser bin ich erneut Schwanger geworden. Das 2. Kind kam im Januar 2014 auf dieWelt. Ich habe aber nicht meinen AG gebeten die Elternzeit von Kind 1 zu unterbrechen bzw.zu beenden. Nun kommt im Oktober 2015 Nummer 3. Und ich befinde mich immer noch on der zweijährigen Elternzeit vom 2. Wie verhalte ich mich nun am Besten? -soll ich meinem AG eine Beendigung der bestehenden Elternzeit ab Beginn des Mutterschutzes mitteilen? -was passiert mit den Monaten aus den vorherigen Elternzeiten? -woraus berechnet sich das Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Beendigung der aktuellen Elternzeit? Vielen Dank und mit freundlichem Gruß!