Hallo, ich habe noch bis 30.12.22 Elternzeit (2Jahre eingereicht) und eigentlich steht demnächst ein Gespräch mit meiner Chefin an, wie ich ab Januar dann wieder arbeite. Aber nun bin ich (gerade erfahren) mit Kind 2 schwanger und denke, dass ich dann (voraussichtlich. Geburtstermin 11.3.23 ) ja vermutlich nicht wieder für die paar Wochen zwischen alter Elternzeit und Mutterschutz anfange zu arbeiten. Oder doch? Nebenbei habe ich noch seit Jahren meine kleine Selbstständigkeit weiter laufen. (auch während der Elternzeit, wurde auf Elterngeld angerechnet) Wie verhalte ich mich nun am cleversten bzw. was mache ich am besten, damit ich auch dies mal Mutterschaftsgeld bekomme? Doch wieder für kurze Zeit dort arbeiten (vermute aber es würden am Anfang eh nur ein paar Std sein, finanziell also eher nix Bedeutendes) oder Elternzeit verlängern? Geht das? Bis Mutterschutz? (Genau das Datum angeben oder wie geht das?) Aber was dient dann als Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld und nachher auch für das Elterngeld?! Hat mein Arbeitgeber (außer dass er weiter auf mich verzichten muss) Nachteile, wenn man es so oder so macht? Lieben Dank für kurze Beratung, wie ich am besten vorgehe und das einfädeln kann, dass es für alle gut ist.:)
von Mamaluise am 26.07.2022, 22:30