Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob habe. Wichtig ist, (wenn ich es richtig verstanden habe), die Beendigung der Elternzeit einen Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dabei spielt es keine Rolle ob man einen Minijob hat oder eine Teilzeitstelle. Mit der richtigen Beendigung der Elternzeit, wird auf das ursprüngliche Gehalt aufgestockt (also vor der Geburt des ersten Kindes). Da die Frage bereits aus 2013 ist, wollte ich nur wissen, hat sich diesbezüglich etwas geändert oder ist das immer noch so? Kann der Minijob oder die Teilzeitstelle auch bei einem anderen AG sein? Vielen Dank für die kurze Rückmeldung und freundliche Grüße
von SaSchuGa am 26.05.2023, 22:35