Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bei meinem AG A im 3. Jahr Elternzeit (bis 6.10.2015). Im April kommt erneut Nachwuchs. Mutterschutz beginnt am 3.3.2015. -> wenn ich nun die EZ bei meinem AG A zum 2.3. beende, muss dieser AG einen Anteil zum Mutterschutzgeld zahlen oder? -> ich habe während der Elternzeit 2 andere genehmigte Jobs bei AG B = Minijob und bei AG C: müssen diese beiden AG ebenfalls etwas zum Mutterschaftsgeld beisteuern? -> bei welchem AG muss ich die "neue" Elternzeit einreichen? Bei allen dreien? -> muss mir AG B, C ebenfalls den Arbeitsplatz "frei halten" bis nach der Elternzeit? -> bis wann muss man während der bestehenden Elternzeit AG A von der erneuten Schwangerschaft in Kenntnis setzen? Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich. Grüße Kathrin
von kathinka81 am 05.11.2014, 20:07