Hallo Frau Bader,
ich habe für 2 Jahre EZ beantragt.
Ich würde gerne noch das dritte Jahr EZ in Anspruch nehmen.
Deshalb habe ich dies bereits in der Personalabteilung angekündigt.
Zeitmässig bin im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
Mir wurde im Gegenzug gesagt, dass der Fachbereich die Verlängerung genehmigen muss. Als Begründung wurde mir das BAG vom 18.10.2011, AZ.9 AZR 315/10 genannt.
Bis jetzt bin ich immer davon ausgegegangen, dass bei einer EZ von 2 Jahren eine Verlängerung der EZ unproblematisch sei.
Was stimmt nun?
Vielen lieben Dank vorab und viele Grüße!
von
Würmchen2610
am 11.09.2014, 22:09
Antwort auf:
Muss der AG bei einer Verlängerung der beantragten EZ für 2 Jahre genehmigen?
Hallo,
das Urteil betrifft den Sachverhalt, dass man WENIGER als 2 Jahre beantragt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2014
Antwort auf:
Muss der AG bei einer Verlängerung der beantragten EZ für 2 Jahre genehmigen?
In dem Fall hatte die Frau nur 1 Jahr EZ beantragt. Dann benötigt man die Zustimmung vom AG.
Lad dir mal die Broschüre vom Familienministerium "Elterngeld und Elternzeit" runter, da steht es auch drin, dass du für das dritte nicht die Genehmigung brauchst. Die kannst du dann auch deiner Personalabteilung schicken.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.09.2014, 22:40