Sehr geehrte Frau Bader,
Habe nun passend zum Mutterschutz meine erste Elternzeit beendet. Somit erhalte ich ja das volle Mutterschaftsgeld. Verstehe ich es nun richtig, dass die Berechnungsgrundlage für das kommende Elterngeld die letzten abgerechneten Monate vor der Geburt meines ersten Kindes (geb. 4/2014) sind ( Elterngeld meines ersten Kindes lief 7/2015 aus)?
MFG
von
Tama60
am 27.08.2016, 09:27
Antwort auf:
Mit welcher Höhe des Elterngeldes kann ich rechnen?
Hallo,
nein.
Grundlage sind die letzten 12 MO vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2016
Antwort auf:
Mit welcher Höhe des Elterngeldes kann ich rechnen?
Nein, Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 Monate vor Bezug. Monate wo du Mutterschaftsgeld oder voller Elterngeld bekommen hast werden dabei ausgeklammert. Wenn Dein Kind also 2014 geboren wurde und du seit dem nicht mehr gearbeitet hast bzw auch kein BV bekommen hast, bekommst Du nur den Mindestsatz von 300 €, plus Geschwisterbonus bis Kind1 3 Jahre wird.
Mitglied inaktiv - 27.08.2016, 09:46