Hallo Frau Bader,
ich habe meine Elternzeit von Kind 1 zum neuen Mutterschutz von Kind 2 vorzeitig beendet. Insgesamt bin ich 18 Wochen im Mutterschutz, da Frühgeburt. Jetzt habe ich mir mal den Zuschuss vom AG angesehen und gemerkt, dass dieser niedriger ist als im Mutterschutz von Kind 1. Mit den 13 € pro Tag von der Krankenkasse und dem Zuschuss komme ich auf ca. 1.900 € netto. Mein Nettoeinkommen vor der Geburt von Kind 1 lag aber bei 2.100 €. So viel hatte ich im Mutterschutz von Kind 1 auch erhalten. Ist es richtig, dass der Zuschuss bei Kind 2 geringer ausfällt?
Vielen Dank im Voraus!
von
Minzy
am 26.07.2023, 07:17
Antwort auf:
Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
weil mir kein Grund für eine Änderung eingefallen ist, habe ich mal gelesen, was meine Vorredner geschrieben haben u stimme dem voll zu.
Ein Unterschied hätte sich noch ergeben können, wenn Sie die Arbeitszeit dauerhaft reduziert haben, was ja nicht der Fall zu sein scheint.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2023
Antwort auf:
Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
Ist die Geburt schon lange her?
Kann es evtl. sein, dass der Arbeitgeber dir bisher nur den Anteil für die Regel-Mutterschutz-Zeit gezahlt hat und noch die extra Wochen für die Frühgeburt fehlen?
Eigentlich müsstest du jetzt insgesamt viel mehr bekommen als bei Kind 1, da der Mutterschutz jetzt viel länger ist.
LG luvi
von
luvi
am 26.07.2023, 08:10
Antwort auf:
Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Hast du ggf. nach deinem ersten Kind in eine ungünstigere Steuerklasse gewechselt?
Eventuell glaubt dein Arbeitgeber, er muss deinen AG-Zuschuss nun mit der "neuen" Steuerklasse berechnen. Das ist aber nicht erlaubt, er muss die Steuerklasse nutzen, die auf den drei alten Lohnabrechnungen zu finden ist, mit der dein Zuschuss von Kind 1 berechnet wurde.
Vgl. das Urteil hier: Az.: 5 AZR 378/20
von
Dojii
am 26.07.2023, 08:15
Antwort auf:
Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
@luvi:
Die Geburt war im Mai. Also noch nicht so lange her. Ich hatte auch schon die Vermutung, dass sie das mit dem verlängerten Mutterschutz nicht auf dem Schirm haben.
@Doji:
Ich bin unverheiratet und daher in Steuerklasse 1. Das hat sich also auch nicht geändert. Dann werde ich mal nachfragen, wie sie das berechnet haben.
Danke euch!
von
Minzy
am 26.07.2023, 10:24