Sehr geehrte Frau Bader,
ich begann begann mein Arbeitsverhältnis am 17.04.2020 nach 3 Jahren Elternzeit wieder.
Am 27.07.2020 begann die neue Mutterschutzfrist für Kind Nr. 2.
Referenzzeitraum sind ja die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate.
Das wäre in diesem Fall Juni, Mai und April.
Wie ist zu verfahren, da die Beschäftigung erst im laufenden Monat April begann?
Ist hier das auf die Tage im April gekürzte Entgelt als Grundlage heran zu ziehen und nur 14 Tage für den April?
Oder wird das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate Euro 5000 (April 1000 Euro, Mai 2000 Euro , Juni 2000 Euro) durch 90 Tage ODER durch 76 Tage (90 Tage minus 14 im April) geteilt?
Mit freundlichen Grüßen und danke.
von
Miriam19800
am 16.08.2023, 09:48
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld keine vollen 3 Monate
Hallo,
es errechnet sich aus dem üblichen Gehalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2023
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld keine vollen 3 Monate
Der Durchschnitt wird nur bei schwankendem Gehalt genommen.
von
SuJam
am 16.08.2023, 12:55
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld keine vollen 3 Monate
Also wird jeder Monat (April Mai Juni) mit Euro 2000 angesetzt?
3 x 2000 Euro = 6000 Euro geteilt durch 90 Tage?
von
Miriam19800
am 16.08.2023, 13:11
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld keine vollen 3 Monate
Selbst wenn damals was schiefgelaufen ist, wirst 3 Jahre später vermutlich nichts mehr machen können (Ausschlussfrist)
von
KielSprotte
am 16.08.2023, 13:49