Hallo Frau Bader, Ich habe für meinen bestehenden Vollzeitvertrag eine temporäre Teilzeitarbeit vereinbart aufgrund des Kota Starts meines Sohnes. Diese ging von September 2021. ins Dezember, die läuft zum 31.12.21 aus. Ich bin erneut schwanger und gehe am 12.1.22 in Mutterschutz. Ab dem 1.1.22 ist somit mein Vollzeit Vertrag wirksam. Wird nun der AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anhand des dreimonatigen Durchschnitts berechnet oder anhand des Vollzeit-Netto? Vielen Dank Malou
von Malou85 am 28.12.2021, 19:25