Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2006 bei meinem Arbeitgeber angestellt, er hat über 15 Mitarbeiter. Ich befinde mich aktuell in meiner zweiten Elternzeit und möchte bald meinen Antrag auf Teilzeit stellen. Bis 2011 hatte ich einen Vollzeitvertrag, dann kam Kind 1 und ich war während der ersten Elternzeit wieder aus dem HomeOffice bei meinem bisherigen Arbeitgeber tätig, mit einem Umfang von 8 Wochenstunden im Rahmen eines befristeten Teilzeitvertrages. Die erste Elternzeit wurde dann aufgrund erneuter Schwangerschaft vorzeitig beendet (das war die Voraussetzung, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu erhalten) - sie ging in den Mutterschutz für Kind 2 über. Nun möchte ich gerne wieder einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen. Gilt für mich nun auch wieder die gesetzliche Mindestanzahl von 15 Wochenstunden (da die Elternzeit für Kind 1 "vorzeitig beendet" wurde? Oder kann ich davon ausgehen, dass darauf kein Anspruch von seiten des Arbeitgebers besteht, da ich bereit während der 1. Elternzeit auf 8 Wochenstunden reduziert hatte? Beste Grüße und vielen DANK gladiola
von gladiola am 29.10.2014, 11:11