Frage: Künfigungsfrist nach Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, ich bin der Probezeit schwanger geworden. in der Probezeit habe ich eine kündigungsfrist von 14-Tagen. Danach 4 Wochen zum Monatsende. Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.01.2016. Mein ET ist der 03.01.2015. Ich werde ein Jahr EZ nehmen. Danach will mein AG mich kündigen. Nach welcher Kündigungsfrist kann er das? 2-wöchig oder 4-wöchig? Lieben Dank für Ihre Antwort im Voraus. herzliche Grüße Miriam

von lila1975 am 09.07.2014, 07:51



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

Hallo, der AG muss nicht kündigen, der Vertrag läuft einfach aus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

Dann würde Dein Vertrag ganz normal auslaufen. LG Peeka

von peekaboo am 09.07.2014, 10:26



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

hallo, danke für Deine Rückmeldung. ich dachte das würde nicht gehen:-( Wie müsste ich dann meine Elternzeit formulieren? LG Miriam

von lila1975 am 09.07.2014, 10:53



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

hat man bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nur so lange Elternzeit wie die Befristung läuft, wenn der Arbeitgeber diese nicht verlängert. Ich gehe mal davon aus, dass Dein AG Deinen Arbeitsvertrag nicht verlängern wird. Denke mal ich würde schreiben Hiermit beantrage ich Elternzeit von "vorrassichtlich"er Geburtstermin bis zum "Datum des letzten Arbeitstages". ACHTUNG: Stelle sicher, dass Du finanziell abgesichert bist.... z.B: wenn Du nicht verheiratet bist, wo bist Du Krankenversichert? Ich denke, dass Du Dich auch beim Arbeitsamt melden musst, wenn Du die Betreuung Deines Kindes gewährleisten kannst. LG Peeka

von peekaboo am 09.07.2014, 11:39



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

Bin ich nicht automatisch in der Elternzeit beitragsfrei versichert? ich hätte nach meiner Rechnung 2 Monate kein Geld, allerdings will ich während der EZ schon nach einer neuen Stelle schauen... Um eine Tagesmutter wollte ich mich während der EZ kümmern, damit ich dann, wenn die EZ rum ist, wieder arbeiten kann,... gehr nicht anders...

von lila1975 am 09.07.2014, 11:55



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

Evtl. solltest Du dein Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, bin mir dann allerdings nicht sicher, wie das mit der KV ist... am Besten mal bei Deiner Krankenkasse anrufen Wenn Du verheiratet bist, dann kannst Du Dich bei Deinem Mann mitversichern. Re: Beitragsfrei versichert in Elternzeit ohne Arbeitgeber ? Hallo, solange man EG bezieht, ist man weiter beitragsfrei versichert. danach muss man sich selber versichern oder familienversichern. Liebe Grüsse, NB

von peekaboo am 09.07.2014, 12:20



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

...dann ist es eh besser, wenn ich im Januar 2016 arbeite, bin dann versichert. Ab Februar muss ich mich arbeitlos melden ( bzw. 3 Monate früher ). Aber ich bin guter Dinge das ich dann schon was neues habe;/))) auf zwei Jahre splitten möchte ich nicht. Außerdem ist mein Mann privat und ich gesetzlivh versichert. das möchte ich nicht ändern.

von lila1975 am 09.07.2014, 19:54



Antwort auf: Künfigungsfrist nach Elternzeit

das die Betreuung des Kindes gewährleistet ist um ALG zu erhalten. LG Peeka

von peekaboo am 10.07.2014, 09:05



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