Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Nach der Geburt unserer Tochter habe ich zwei Jahre Elternzeit eingereicht, die auch genehmigt wurden. Eine Vereinbarung über Teilzeit (20h) im zweiten Jahr der Elternzeit habe ich bereits unterschrieben und soll ab November wieder in den Job einsteigen. Leider hat die Eingewöhnung in der Kita nicht geklappt, sodass wir keine Möglichkeit haben, unser Kind betreuen zu lassen. Mein Mann hat darüber hinaus die Möglichkeit einen Job in einer anderen Stadt anzunehmen. Hier haben wir uns noch nicht endgültigentschieden. Aber mir wurde gesagt, ich dürfe die Zusatzvereinbarung nicht kündigen und müsse in diesem Fall meinen "richtigen" Arbeitsvertrag kündigen, weil ich nach Ende meiner Elternzeit dann nicht mehr dort arbeiten könnte. Ist das denn zulässig? Habe ich denn nicht Kündigungsschutz während der Elternzeit? Darf ich denn nur die Zusatzvereinbarung kündigen und meinen Arbeitsvertrag zur Sicherheit erst einmal behalten? Und muss ich dafür eine bestimmte Frist einhalten? Um trotzdem etwas dazu zu verdienen, habe ich überlegt, nebenbei selbstständig zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir das auch mündlich erlaubt. Das war aber zu dem Zeitpunkt, als ich noch geplant habe ab November wieder einzusteigen. Kann er mir das nun wieder verbieten, wenn ich im zweiten Jahr der Elternzeit nicht in Teilzeit wiederkomme? Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
von Claires_Mum am 12.09.2014, 13:39