Guten Tag Frau Bader, konnte mich teilweise durch die Fragen und Antworten schon schlauer machen, doch eines ist mir noch unklar. Wenn man in der Elternzeit die Arbeit aufnimmt Bsp. per Minijob ist man weiterhin beitragsfrei gesetzlich krankenversichert. Wie sieht das aus, wenn ich 1,5 Jahre Elternzeit beantrage, nach einem Jahr einen Minijob wahrnehme? Das erste halbe Jahr bin ich beitragsfrei weiterversichert, richtig? Und wenn der Minijob nach der Elternzeit weiterläuft, wie bin ich dann versichert? Wäre super, wenn Sie mir da Unterstützung geben könnten. Viele Grüße Silvia Knauber
von Knaubsi am 10.11.2014, 11:35