Frage: Kindergeld Zurückzahlen

Guten Tag, mein Name ist Nikoleta ich bin 20 Jahre alt und vor der Schwangerschaft war ich Studentin. Ich habe mich im März als Arbeitslos gemeldet und sollte im Juni mich mit Arbeitsagentur in Verbindung setzten habe ich es auch gemacht. Meine Sachbearbeiterin hatte gemeint, dass ich nicht als arbeitslos gemeldet sein kann, weil ich Schwanger bin. Ich habe es auch Familienkasse gemeldet, weil meine Mutter auf mich Kindergeld bezogen hat, und die Familienkasse hat mir weiterhin Geld ausgezahlt jetzt habe ich eine Mitteilung bekommen, dass ich das Geld in der Zeitraum von Juni bis März das Geld zurückzahlen soll. Ich hatte auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gehabt. Ich habe auch einen Blatt für Stellungsnahme bekommen. Was soll ich jetzt tun, muss ich echt alles zahlen? Hat hier Arbeitsagentur nicht einen Fehler gemacht? Danke im Voraus für Ihre Antwort

von Nikita94 am 09.03.2015, 18:57



Antwort auf: Kindergeld Zurückzahlen

Hallo, volljährige Kinder bekommen nur KG, wenn sie in der Ausbildung sind. Das scheinen Sie nicht mehr zu sein. Leistungen der Arbeitsagentur bekommen Sie nur, wenn Sie vorher mindestens 360 Kalendertagen innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung eingezahlt haben - was bei einem Studenten eher nicht der Fall ist. Trotzdem kann man schwanger arbeitslos gemeldet sein - bringt abe rnix, wenn man keine Leistungen bezieht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2015



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