Hallo Frau Bader,
Laut Internet soll man der Familienkasse die Steuer ID bis zum 1.1.16 mitteilen. Sonst wird einem das Kindergeld gestrichen. Dies hab ich bisher nur über Facebook mitbekommen.
Zu meiner Frage, falls diese Nummer nicht bekannt sein sollte, müsste dich eigentlich die familienkasse, dies mir mitteilen, oder bin ich in der Verpflichtung, dies von mir aus denen mitzuteilen?
Ich freu mich auf ihre Antwort!
von
Franzip86
am 11.11.2015, 15:29
Antwort auf:
Kindergeld 2016
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/familienkasse-kindergeld-nur-mit-steuernummer-keine-panik-1.2734094
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
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Kindergeld 2016
Die Nummer bekommst zu schnell und unbürokratisch auf dem Finanzamt. Du musst persönlich vorbeifahren! Die Familienkasse hat mit der dir unbekannten Nummer nichts zu tun. Jeder hat diese vom Finanzamt zugeschickt bekommen - deshalb kann sie nicht unbekannt sein!
Lg
von
Colien07022004
am 11.11.2015, 16:07
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Kindergeld 2016
???
ich glaube da hat Dich wer kräftigst verarscht.
Um überhaupt Kindergeld zu bekommen muss man schon der Kasse die entsprechende Nummer geben. wenn ein Kind geboren wird, meldest du das bei deiner Krankenversicherung an bzw bei dem Vater - je nachdem über welche es laufen soll. Diese geben dann die entsprechende Meldung weiter wegen Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer. Und dann geht die entsprechende Meldung auch ans Finanzamt. Etwas später bekommst Du dann Post mit der Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer die Deinem Kind zugeteilt wurde. Und diese Nummer behält man ein leben lang. Um dann Kindergeld zu bekommen, muss du diese schon beim Antrag mit angeben, So jedenfalls war das schon 2012 bei uns.
Notfalls musst Du halt nachfragen.
Mitglied inaktiv - 11.11.2015, 19:18
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Kindergeld 2016
Die Nummer liegt mir vor! Ich meine, falls die familienkasse die Nummer nicht haben!
von
Franzip86
am 11.11.2015, 19:19
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Kindergeld 2016
Anfragen.
Wie gesagt, hier hättest Du gar kein Kindergeld bekommen. Irgendwas hast Du denen ja mal mitgeteilt und dann auch von denen einen Bescheid bekommen.
Mitglied inaktiv - 11.11.2015, 19:24
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Kindergeld 2016
Die Steuer-ID des Antragstellers und des Kindes müssen ab 2016 der Kindergeldkasse mitgeteilt werden, ansonsten bekommt man kein Kindergeld.
Die Steuer-ID des Kindes kann natürlich erst nach der Geburt erteilt werden.
Mit der Sozialversicherungsnummer hat das, wie eine Vorschreiberin erwähnt, nichts zu tun: das ist eine andere Nummer.
von
Andrea6
am 11.11.2015, 23:37
Antwort auf:
Kindergeld 2016
Ich weiß, das die Steuer ID mitgeteilt werden soll! Meine Frage ist, muss die familienkasse mich anschreiben, falls diese fehlt oder stehe ich in der Verpflichtung (nur Info durch Facebook) diese mitzuteilen?
Ich hoffe jetzt ist meine Frage verständlich!
von
Franzip86
am 12.11.2015, 13:38