Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes und Elternzeit.
Mein Partner möchte gleich zu Beginn der Geburt unseres Kindes 2 Monate Elternzeit mit mir gemeinsam nehmen. Geht das ? Da ich selbst ja im Mutterschutz bin (8 Wochen) und nun weiß ich nicht ob er es erst nach dem Mutterschutz kann.
Also:
ET - 27.07. 2015 und Partner möchte gleich ab 1.8. Eltrenzeit für 2 Monate nehmen.
Ich hoffe es klingt nicht verwirrend :( ....
Lieben Dank fü Ihre Hilfe
Ann
von
Annimaus81
am 21.03.2015, 12:38
Antwort auf:
Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?
Hallo,
klar geht das. Trotzdem werden Ihnen diese 2 Mo. auch aufs EG angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2015
Antwort auf:
Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?
Geht. Wie ihr die 14 Monate einteilt ist Euch überlassen.
Aber es gehen nur Lebensmonate. Also kommt das Kind am 27. , dann immer 27.-26. des Folgemonats.
von
Sternenschnuppe
am 21.03.2015, 13:20
Antwort auf:
Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?
Auch wenn ich selbst noch im Mutterschutz bin ??
LG Ann
von
Annimaus81
am 22.03.2015, 18:01
Antwort auf:
Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?
Klar, dann habt ihr halt jeder zwei verbrauchte Monate wenn er seine gleich am Anfang nimmt.
Wann er seine zwei nimmt ist unabhängig von Deinen. Hauptsache innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.
von
Sternenschnuppe
am 22.03.2015, 18:09