Hallo Frau Bader, Ich bin bereits seit über 10 Jahren bei meinem AG angestellt. Als ich erneut Mutter wurde habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt aber wollte dann doch früher zurück in meinen Job. So hatte der AG eine Ausnahme gemacht und mir ein Teilzeitvertrag für die Zeit während der Elternzeit ausgestellt, der mit Ablauf der beantragten 2 Jahre endet, so dass ich in meinen alten Vertrag zurück kann. Nun hat sich für meinen Mann eine andere Stellenmöglichkeit im Ausland ergeben, die er gerne wahrnehmen möchte. Der ca. Auswanderungstermin fällt auf das Ende der Elternzeit. Nun meine Frage : Kann ich trotzdem nochmal fristgerecht mindestens 7 Woche vor Ende dieser 2 Jahre Elternzeit die Verlängerung um 1 Jahr beantragen und muss der AG mir dies lt Gesetz auch ermöglichen? Der spezielle Arbeitsvertrag endet genau mit Ende der Elternzeit. Und ich würde es mir so natürlich gerne offen lassen, falls ich zu großes Heimweh kriege, zurück zu kommen. Ich dachte mir, kündigen kann ich noch immer nach dem einen Jahr. Wie sehen Sie das ?
von Vorstadtmami am 22.06.2016, 07:03