Guten Tag Frau Bader,
ich arbeite in einem Museum, eigentlich ein klassischer Bürojob. Da meine Abteilung aber auch für Veranstaltungen etc. zuständig ist, kommt es immer mal wieder vor, dass man samstags oder sonntags arbeitet.
Nun bin ich schwanger und möchte gerne weiterhin auch samstags arbeiten (es kommt eh nur selten vor). Laut unserer Personalsachbearbeiterin wäre dies laut Mutterschutzgesetz verboten (meiner Meinung nach spricht dieses nur von Sonntag und Nachtarbeit) und sie begründet dies damit, dass wir Museumsangestellte samstags normalerweise nicht arbeiten. Wie gesagt, das ist auch bei mir nicht regelmäßig der Fall, stand aber zumindest in der Stellenausschreibung (der Arbeitsvertrag sagt dazu nichts). Irgendwie hat sie auch den für uns gültigen TV-L ins Spiel gebracht, dort habe ich überhaupt nichts zum Thema Mutterschutz gefunden...
Wie sehen Sie das?
Außerdem behauptet sie, dass ich keine Mehrarbeit (ausgehend von meinem Teilzeitvertrag 26 Std/Woche im Rahmen der aktuellen Elternzeit) leisten dürfte. Auch hier habe ich das Mutterschutzgesetz so verstanden, dass ich tägl. max. 8,5 Stunden und in einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden arbeiten darf?
Vielen Dank für die Auskünfte und beste Grüße!
von
happy99
am 12.08.2016, 11:07
Antwort auf:
Ist das Arbeiten an Samstagen während Schwangerschaft möglich?
Hallo,
Sie dürfen lt Gesetz Samstags arbeiten - Sonntags ist fraglich, ob ein Museum zu "Schaustellungen" gehört.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
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Ist das Arbeiten an Samstagen während Schwangerschaft möglich?
In Museen gilt (sehr wahrscheinlich) die Ausnahmeregelung von § 8 Abs. 4 MuSchG, hier ist Sonntagsarbeit erlaubt; samstags darf jede Schwangere ohnhin arbeiten. Vorausgesetzt, dass ein Ersatzruhetag gewährt wird, und dass die Arbeitszeit 90 Std. in der Doppelwoche nicht überschreitet.
Die Sachbearbeiterin hat also wohl geirrt. Genauere Auskünfte erteilt die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz
Mehr zu arbeiten als vertraglich vereinbart könnte allerdings ein Problem mit dem Elterngeld geben.
Mitglied inaktiv - 12.08.2016, 12:18
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Ist das Arbeiten an Samstagen während Schwangerschaft möglich?
Nach Rancke, § 8 Rn 46 ist das gesamte Kunst- und Vergnügungsgewerbe erfaßt unter "Schaustellungen, Darbietungen und Lustbarkeiten". Da man Museen unter Kunst zählen kann, dürfte es wohl um erlaubte Sonntagsarbeit handeln. Im Zweifelsfalls sollte man bei der Aufsichtsbehörde nachfragen, die ja auch die Verstöße gegen das MuSchG ahndet. So ist man auf der sicheren Seite.
Mitglied inaktiv - 13.08.2016, 11:00
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Ist das Arbeiten an Samstagen während Schwangerschaft möglich?
Danke für die Antworten.
Noch eien Rückfrage zur Mehrarbeit: Vorab: Ich beziehe kein Elterngeld mehr. Es geht nicht darum, dass ich generell mehr als die vertraglich vereinbarte Teilzeit arbeiten möchte oder muss. Sondern dass eben ganz normal im Alltagsgeschäft in der ein oder anderen Woche mehr zu tun ist und ich dann ein wenig über die vereinbarten Stunden drüber komme, was aber z.B. durch Freizeitausgleich wieder aufzufangen ist.
Grundsätzlich gilt die Höchstgrenze von 8,5 Stunden bzw. die 90 Stunden in der Doppelwoche auch für die Teilzeit?
Danke und Grüße!
von
happy99
am 14.08.2016, 13:46
Antwort auf:
Ist das Arbeiten an Samstagen während Schwangerschaft möglich?
Nach dem MuSchG ist Mehrarbeit jede Tätigkeit über 8,5 h täglich oder mehr als 90 Std in der Doppelwoche. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Erklärung: Manche Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur 2 oder 3 Tage die Woche, dann aber gleich 9 Std.. Das ist nach dem MuSchG dann nicht erlaubt. Der Arbeitsvertrag spielt dabei keine Rolle.
Bei Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Mitglied inaktiv - 14.08.2016, 16:22