Guten Tag
Ich arbeite in der Hauswirtschaft in der ambulanten Pflege. Die Tätigkeiten umfassen soweit alle Arbeiten im Haushalt.
Ist bei solch einer Arbeit Beschäftigungsverbot ein Muss oder kann man dort nach eigenem Wunsch weiter arbeiten, wenn die Schwangerschaft normal läuft?
Vielen Dank für ihre Antwort
von
Johidesi
am 29.12.2019, 18:26
Antwort auf:
Arbeiten Schwangerschaft / Hauswirtschaft
Hallo,
das muss der AG prüfen - und ggf ein Bv aussprechen. Beraten kann Sie da das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2020
Antwort auf:
Arbeiten Schwangerschaft / Hauswirtschaft
Keiner ist gezwungen ein Beschäftigungsverbot anzunehmen.
Dein AG ist mit Bekanntgabe der Schwangerschaft verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Und sollte er keine mutterschutztaugliche Tätigkeit haben, dann eben das BV auszustellen.
Mitglied inaktiv - 29.12.2019, 18:39