Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem 2. Kind in Elternzeit. Seit bekannt werden der 1. Schwangerschaft war ich wegen Beschäftigungsverbot, Mutterschutz bzw. Elternzeiten nur zu Hause. Mich würde interessieren, ob mein AG mich nach der Elternzeit kündigen dürfte, wenn ich vor dem Ende der 2. Elternzeit frisch schwanger werden würde. Würde ich Kündigungsschutz haben? Oder müsste mein AG mir vollen Lohn auszahlen während des Beschäftigungsverbotes bis Beginn Mutterschutz? Oder gibt es Sonderregelugen für solche Situationen, das ein AG trotzdem kündigen dürfte? Mit freundlichem Gruß
von LeichtChaotisch am 03.01.2015, 13:10