Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zurzeit noch im 1. Jahr Elternzeit. Habe beim AG zwei Jahre beantragt; Elterngeld endet jetzt im August. Daher wollte ich ab Herbst wieder einige Stunden (ca.10 pro Woche) für meinen AG tätig werden, allerdings im Homeoffice. Der AG fand die Idee im Grunde gut, wollte sich aber aus finanziellen Gründen nicht binden und hat mir daher eine Honorartätigkeit vorgeschlagen. Nun meine Frage - geht das überhaupt? Habe mehrfach gehört, dass dies unter Scheinselbständigkeit fiele. Wie sieht es mit einer Tätigkeit bei einem anderen AG aus - wäre hier eine Anstellung oder Honorartätigkeit gleichermaßen möglich? Wie wäre ich jeweils krankenversichert? Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße!
von susivogel77 am 06.07.2016, 13:38