Hat der Arbeitgeber eine Antwortfrist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Arbeitgeber eine Antwortfrist?

Guten Tag, ich habe für ein Jahr EZ beantragt. Da wir aber erst später eine Krippenplatz bekommen, habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Monate Verlängerung der EZ beantragt. Das ist jetzt fast sieben Wochen her. Bisher habe ich keinerlei Reaktion erhalten. Meine Frage ist ob mein Arbeitgeber sich an eine Frist halten muss oder ob er dazu nicht verpflichtet ist, mir auf meinen Antrag zu antworten? Wie verhalte ich mich in diesem Falle. Telefonisch ist mein AG leider kaum zu erreichen und auf Rückrufe habe ich in der Vergangenheit vergebens gewartet. Mit freundlichen Grüßen Britta Frobel

von brmama111214 am 10.08.2014, 14:33



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber eine Antwortfrist?

Hallo, nein, hat er nicht, da Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben. Fahren Sie hin u klären es persönlich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber eine Antwortfrist?

Fahre hin und kläre das persönlich. Du hast keinen Anspruch auf Verlängerung, da man sich verbindlich für 2 Jahre festlegen muss. Das hast Du getan. Da Du nach der Elternzeit nicht mehr beitragsfrei versichert bist und die Krankenkasse sonst selbst zahlen musst, kläre es persönlich.

von Sternenschnuppe am 10.08.2014, 16:43



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