Sehr geehrte Frau Bader, auf Rat eines Forumsmitglieds hier eine gekürzte Fassung meines Anliegens von heute Nachmittag. Falls Sie dieses doch schon beantwortet haben: nicht weiterlesen ;-) Ich plane, zwei Jahre Elternzeit für mein demnächst "eintreffendes" Kind anzumelden. Dazu folgende Fragen: 1. Könnte ich theoretisch auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers nach zwei Jahren Elternzeit fristgerecht um ein weiteres Jahr verlängern? 2. Betrüge die Anmeldefrist dann wieder 7 Wochen, also konkret: 7 Wochen vor dem zweiten Geburtstag? 3. Würde ich hingegen das dritte Jahr erst nach dem dritten Geburtstag beanspruchen, müsste ich es 13 Wochen vorher anmelden - und wäre ebenfalls nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Korrekt? 4. Muss ich in der erstmaligen Anmeldung der Elternzeit (zwei Jahre) schon erwähnen, dass ich das dritte Jahr eventuell noch irgendwann beanspruchen möchte - egal, ob innerhalb der ersten drei Jahre oder zwischen dem 3. und 8. Geburtstag? 5. Umgekehrt: Verwirke ich meinen Anspruch auf das dritte Jahr, wenn ich die Möglichkeit, es später noch zu nehmen, jetzt noch nicht erwähne? Herzlichen Dank vorab.
von Lalisa am 26.05.2016, 21:15