Sehr geehrte Frau Bader, Mitte August ist der ET für unser zweites Kind. Mein Mann möchte im 1. Und 13. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen. Wir sind uns nicht ganz sicher, wie die Fristen für den Elternzeitantrag beim Arbeitgeber sind. Ist es korrekt, dass die Elternzeit vom Vater mindestens 7 Wochen vor Beginn beantragt werden muss und der Kündigungsschutz frühestens 8 Wochen vorher gültig ist? Das würde bedeuten, dass man eine Woche Zeit hat, um die Elternzeit zu beantragen? Die Elternzeit soll ja mit Geburt beginnen. Also wäre im Antrag der ET der geplante Beginn der Elternzeit? Die Geburt kann natürlicherweise erheblich eher und auch später erfolgen. Kann dies dann noch Auswirkungen auf die Fristen haben? Z.B. Dass man dann ja eventuell die 7 Wochen nicht eingehalten hat/einhalten konnte? Danke und viele Grüße, Surikate
von surikate am 12.04.2017, 09:23