Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 wichtige Fragen, bei denen mir leider bis jetzt niemand wirklich weiterhelfen konnte : Mein 1. Kind kam am 30.11. 2012 zur Welt. Elternzeit also 2 Jahre bis 30.11.2014. Nun bin ich wieder schwanger (allerdings erst in der 9. SSW) und der voraussichtliche Mutterschutz beginnt dann am 15.02.15. 1.) Frage: Muss ich das 3. Jahr (ganzes Jahr) Elternzeit für mein 1. Kind einreichen oder gehen auch nur 2,5 Monate bis zu dem voraussichtlichen Mutterschutz meines 2. Kindes? 2.) Frage Kann der AG das auch ablehnen? 3.). Frage: Wenn ich das 3. Jahr komplett einreichen muss (also keine Monate) und dann 1 Tag vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs für das 2. Kind kündige, steht mir dann überhaupt Elterngeld für das 2. Kind zu? Oder folgt hier nur der Mindestsatz von 300 EUR + 75 EUR Geschwisterbonus? Ich hoffe sehr meine Nachricht ist verständlich ausgedrückt und das Sie mir hier helfen können, da ich meinem AG umgehend bescheid geben muss. Ganz großes Dankeschön im Voraus. Liebe Grüße, Doren
von doren23 am 29.08.2014, 15:37