Hallo Frau Bader, ich habe folgende Fragen: Ich habe derzeit einen Vollzeitjob und einen Minijob und beide wissen voneinander. Wenn ich nun während der künftig anstehenden Elternzeit teilweise im Minijob weiterarbeiten möchte, muss dann der Arbeitgeber von der Vollzeitstelle zustimmen? Er weiß doch im Prinzip schon längst, dass ich auch einen Minijob habe und hat dem zugestimmt. Wie ist es ferner, wenn ich mich während der Elternzeit beruflich neu orientieren möchte und bei einem ANDEREN ganz neuen Arbeitgeber arbeiten möchte. Muss der aktuelle Arbeitgeber (Vollzeitstelle) dem zustimmen, dass ich während der bei ihm genommenen Elternzeit woanders tätig bin? Darf er ablehnen -mit welchen Gründen- und was hätte das für Folgen? (Diese Option wäre ja für den Fall sinnvoll, dass man beim neuen Arbeitgeber erst die Probezeit abwarten will, bevor man den alten Arbeitsvertrag kündigt). Wie ist es sonst, wenn ich während der Elternzeit kündigen möchte? Ich habe regulär eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende - muss ich dann auch genau diese Frist einhalten? Oder gibt es während der Elternzeit ganz andere Fristen? Vielen Dank für die Rückmeldung. Vivianna
von Vivi.1981 am 02.02.2016, 09:32