Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsverhältnis endet in der Elternzeit - mehrere Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsverhältnis endet in der Elternzeit - mehrere Fragen

CoraPink

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein bestehendes, befristetes Arbeitsverhältnis während einer geplanten Elternzeit von einem Jahr endet, worauf ist dann bei folgenden Punkten zu achten: - zu welchem Zeitpunkt muss eine Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgen? Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet? Oder erst nach dem Jahr Pause "Elternzeit"? - Darf man überhaupt von Elternzeit sprechen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht? - Bleibt der Elterngeldanspruch für die 12 Monate ganz normal bestehen? Der Betrag errechnet sich ja nach dem Gehalt der 12 Monate vor Beantragung des Elterngeldes. - Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz (Krankenvers., Sozialvers. etc) aus, wenn man während der Babypause arbeitslos wird. - Möchte eine Mutter nach der Geburt ihres Kindes ein Jahr zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen, der Arbeitsvertrag endet aber während dieses Zeitraums (z.B. nach einem halben Jahr). Wie sieht das dann rechtlich aus? Ist man dann noch in Elternzeit, oder Arbeitslos? Arbeitssuchend ist man in diesem Fall ja nicht, da man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. - Auf was müsste man in diesem Fall achten (Anträge, Fristen, Meldungen bei verschiedenen Stellen), dass alles konform abläuft und man hinterher versicherungstechnisch und finanziell keine Nachteile hat? Vielen herzlichen Dank und beste Grüße


Hallo, 1. Mit dem Ende des Vertrages endet auch die EZ. Ich würde, obwohl Sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen, in der 3 Mo. Frist anzeigen, dass der Vertrag endet. 2. EG beziehen Sie ganz normal weiter 3. Solange Sie EG beziehen, sind Sie weiter beiragsfrei KK verischert. Die Rente wird pauschal berechnet (Kindererziehungszeiten) Liebe Grüße NB


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