Frage:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Hallo Frau Bader,
mein Mann hat fristgerecht Elternzeit AB GEBURT bei seinem Arbeitgeber beantragt und um Bestätigung der Elternzeit gebeten. Er möchte in der EZ 30 Std/Woche weiter arbeiten und hat dies im Elternzeitantrag gleich mit formuliert.
Nun hat der Arbeitgeber eine Bestätigung über die Teilzeitarbeit geschickt, mit keinem Wort jedoch die Elternzeit erwähnt. Als Beginn der Teilzeitarbeit hat er den errechneten Entbindungstermin eingetragen. Das ergibt für mich keinen Sinn, da ja niemand wissen kann, wann unser Kind tatsächlich geboren wird.
Müsste nicht eigentlich die Elternzeit bestätigt werden? Für diese Zeit ist doch auch ein Elternzeitvertrag notwendig, da das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht?
Gemäß Schreiben des AG läuft ja alles wie gehabt weiter, nur, dass die Stunden reduziert sind für ein paar Monate.
Bei meinem ersten Kind hat mein Arbeitgeber mir Elternzeit bestätigt und mein Arbeitsverhältnis ruhte. Ich wundere mich daher über die Vorgehensweise des AG meines Mannes.
Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.
von
Psychotante
am 30.06.2020, 15:03
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Hallo,
die EZ muss der Ag nicht bestätigen.
Ich habe aber noch nicht so ganz verstanden, ob Ihr Mann direkt TZ arbeiten will - das müsste er also evtl. noch mal mit dem Ag klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2020
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
nein, gewiss nicht. die Elternzeit wird gemeldet, nicht beantragt. daher muss der AG nichts bestätigen. möchte dein Mann direkt am Tag der Geburt sofort 30 h arbeiten oder erst ein paar Tage später?
ich würde der vollständigkeit halber um eine Bestätigung bitten, aber der AG muss nicht. wie genau hat er die bestätigung der 30 formuliert?
von
mellomania
am 30.06.2020, 15:56
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Hi,
vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Mann hat Elternzeit ab Geburt beantragt für 2 Monate. Er möchte während dieser zwei Monate in Teilzeit weiter arbeiten. 30 Stunden/Woche sind ja durchschnittlich angelegt. Er muss daher nicht am Tag der Geburt arbeiten, zumal er sich seine Arbeitszeit einteilen kann.
So. Aber nochmal zum ruhenden Arbeitsverhältnis. Wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis ruht, in Elternzeit aber gearbeitet wird, dann muss doch ein Elternzeitvertrag her. Sonst arbeitet mein Mann ja "vertragslos" (Versicherungsschutz, Kündigungsschutz etc. - es muss ja eine vertragliche Grundlage geben).
Der AG hat jetzt ausschließlich die Teilzeit bestätigt. Als hätte mein Mann lediglich Teilzeit beantragt. Als Beginn, wie geschildert, den errechneten ET. Es wurde also ein fixer Zeitraum vom AG angegeben. Das ist aber Quatsch, weil niemand weiß, wann unser Kind geboren wird.
Und doch, der AG kann Elternzeit bestätigen. Er muss sie nicht genehmigen, da es keiner Genehmigung bedarf. Aber bestätigten kann er sie ja dennoch.
Wie gesagt, das Schreiben des AG erwähnt Elternzeit mit keiner Silbe. Es würde also das ursprüngliche Arbeitsverhältnis, nur um die Stunden reduziert, weiter laufen und das ist definitiv nicht korrekt, gemäß Auskunft im Netz.
Weil ich aber unsicher bin die Frage an Frau Bader. Googeln ist das eine, eine Rechtsauskunft das andere.
von
Psychotante
am 30.06.2020, 16:09
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Genauer Wortlaut Schreiben AG:
"Hier mit bestätigen wir Ihnen, dass Ihre wöchentliche Arbeitszeit in der Zeit vom xx.08.2020 bis xx.10.2020 auf 30 Stunden reduziert wird.
Ab dem xx.10.2020 beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit wieder 40 Stunden."
von
Psychotante
am 30.06.2020, 16:32
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
es ist eine teilzeit während der elternzeit. auch für deinen mann.
das sollte ins schreiben rein.
ich ging davon aus dass du möchtest dass er die elternzeit an sich genehmigt oder bestätigt. und das muss er nicht unbedingt machen.
von
mellomania
am 30.06.2020, 17:07
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Der AG kann für die EZ einen extra Vertrag machen, muss es aber nicht. In dem Falle ist der AV den dein Mann hat weiterhin Maßstab. Es wird dann halt entsprechend für die Zeit runtergerechnet.
von
Felica
am 30.06.2020, 17:32
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Aber gewiss doch muss der AG die EZ bescheinigen!
Aus dem BEEG, § 16, Absatz 1, Satz 8:
"Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.06.2020, 17:37
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Das bezieht sich auf eine Aufteilung der EZ in mehrere Abschnitte - die muss der AG bescheinigen.
"Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen."
von
cube
am 01.07.2020, 14:10
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Da du bzw. dein Mann Anspruch auf EZ hat, muss der AG dieser nicht zustimmen - er muss also nicht explizit die EZ bestätigen.
Einen gesonderten TZ-Vertrag für die die EZ kann man machen, muss man aber nicht.
Der AG hat es ausreichend formuliert.
Bzgl. des Zeitraums der TZ - redet doch einfach mal mit dem AG. Chefs sind nunmal auch nicht unfehlbar und machen auch nicht immer alles nur um einen zu ärgern.
Vielleicht habt ihr im TZ-Antrag geschrieben "TZ ab Geburt ... der ET ist der ..." - und Chef hat ohne groß nachzudenken genau das genannte Datum bestätigt.
Mein Vorschlag: einfach mal mit dem AG reden :-)
von
cube
am 01.07.2020, 14:19
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Und woraus schließt du, dass sich Satz 7 nur auf die Sätze 5 und 6 bezieht, aber nicht auf die Sätze davor?
Hätte der Gesetzgeber gewollt, der Satz 7 gälte nur für die Sätze 5 und 6, dann hätte er einen eigenen Absatz daraus gemacht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.07.2020, 19:57
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitsverhältnis ruht
Vielen Dank für Eure Beteiligung und Eure Antworten. Ich bin zwar nicht gänzlich schlauer, aber der Satz von Frau Bader, dass der Arbeitgeber Elternzeit nicht bestätigen muss, reicht so weit auch.
Wir teilen dem AG dann einfach mit, wann unser Kind geboren wurde und verweisen dann auf das Schreiben, in dem Elternzeit ab Geburt angemeldet wurde. Dann wird das ja hoffentlich seinen Gang gehen und der Zeitraum der Teilzeitarbeit während der EZ wird korrigiert.
Ich muss aber offen gestehen, dass ich nicht ganz nachvollziehen kann, was Frau Bader nicht verstanden hat. Ich hatte ja ganz klar geschrieben, dass während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird für 30 Std./Woche. Was ist denn daran unklar? Da steh ich auf dem Schlauch. Aber egal.
Viele Grüße an alle
von
Psychotante
am 01.07.2020, 22:19