Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und mein Arbeitsverhältnis kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Ich habe ursprünglich 3 Jahre Elternzeit genommen. Kann ich meine Elternzeit nach 13 Monaten vorzeitig beenden und zeitgleich mein Arbeitsverhältnis dort kündigen? Was muss hinsichtlich der Kündigungsfristen beachtet werden?

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 12:16



Antwort auf: Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Hallo, Sie können in der EZ mit den normalen vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2016



Antwort auf: Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Kannst Du. Am einfachsten ist dann ein Aufhebungsvertrag. Oder halt Kündigung zum ...... und um schriftliche Bestätigung bitten. Steht denn der Plan wie es danach weitergeht? Job, Krankenkasse etc. ?

von Sternenschnuppe am 09.03.2016, 12:23



Antwort auf: Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Kannst Du, wäre aber in den meisten Fällen saublöde. Erstens darfst Du eh, mit Zustimmung des AG, innerhalb der Elternzeit bein einem anderen Arbeitgeber tätig werden solange du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Dein Vollzeitvertrag beim eigentlichen Arbeitgeber ruht ja. Zweitens bekommst Du eine Sperre beim Arbeitsamt, und wenn keine Kinderbetreuung vorhanden ist auch eh kein ALG1 Drittens, wenn Du keinen neuen Job hast, dann bist Du auch dann nicht mehr krankenversichert. Musst dich also entweder bei deinem Mann mit versichern oder selbst die Krankenversicherung zahlen. Viertens, wenn es mit dem neuen Job nichts wird, dann bist du beide Stellen los. Ich würde immer dazu raten, erst etwas neues suchen, dann die Zustimmung des jetzigen AG einholen das man in der Elternzeit woanders arbeitet und dann in Teilzeit bei dem neuen schauen wie es läuft. Passt alles, kann man immer noch den Vollzeitvertrag bei eigentlichen kündigen oder notfalls einen Aufhebungsvertrag machen.

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 16:29



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