Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A.
Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an.
Nun meine Frage an Sie:
- Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger sein sollte mit Kind 2?
- Oder ist es besser zum 30.09.2023 zu kündigen, damit keine Lücke entsteht zwischen Job A und Job B?
- Ist es korrekt, dass in Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit eingehalten werden muss?
Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
von
Flosse222
am 22.05.2023, 13:38
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsverhältnis in Elternzeit
Hallo,
1. Ja, Kündigungsfrist 3 Mo.. Das mit den Bezügen verstehe ich nicht.
2. Ja, dann gelten die vertraglichen/ gesetzlichen Kündigungsfristen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2023
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsverhältnis in Elternzeit
Wie meinst du das mit den vollen Bezügen beim zweiten Kind. Auch hier gilt das was in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient wurde. Monate mit Elterngeld werden nicht berücksichtigt (max 14 Monate) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht berücksichtigt.
Ansonsten kannst du mit drei Monate Frist genau zum Ende der Elternzeit kündigen
von
MamaausM2
am 22.05.2023, 14:04
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsverhältnis in Elternzeit
Hallo Zusammen,
Danke euch für eure Rückmeldung.
Meine Frage bzgl. der Bezüge ist, ob sich eine ca. "9 tägige" Arbeitslosigkeit negativ auf das Elterngeld auswirkt. Aber vermutlich ist es egal, weil es eh um das verdiente Geld in den letzten 12 Monaten geht.
VG
von
Flosse222
am 29.05.2023, 13:22