Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können uns weiterhelfen? Unsere Tochter wurde am 18.05.2015 geboren. Mein Mann hat die Elternzeit bis zum 30.06.2017 genommen. Elterngeld haben wir nur bis April 2016 bekommen. Nun bin ich mit unseren zweiten Kind schwanger. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist am 09.03.17. 1. Frage: Wenn ich Elternzeit für 2 Jahre beantragen würde würde es Komplikationen geben mit der Elternzeit meines Mannes? Schließlich bekommt er kein Elterngeld. 2. Frage: Wenn mein Mann wieder EZ nach meiner Mutterschutzfrist nehmen würde würde das Elterngeld von seinen Lohn vor der ersten EZ berechnet oder von seinen Minijob 450€ Basis? Er hat den Minijob seit dem 01.06.16. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und freundliche Grüße
von 19898 am 05.10.2016, 12:30