Guten Tag Fr. Bader,
Mein ET ist der 24.09.14. Bin derzeit Berufsunfähig geschrieben. Habe noch bestehenden Resturlaub für 2014 von 17 Tagen. Meine Frage ist, kann ich nach meinem ET die 8 Wo. Mu.schutz. anwenden, dann meinen Resturlaub nehmen und anschließend 12 Monate Elternzeit einreichen ?
Sonst wird mir ja die Elternzeit auf meinen Mutterschutz angerechnet und dann sind es ja nur 10 Mon. Elternzeit.
Vielen Dank
von
Stella1979
am 13.08.2014, 14:12
Antwort auf:
Elternzeit berechnen
Hallo,
ja, aber dann bekommen Sie weniger Elterngeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Elternzeit berechnen
Ich gehe davon aus Du meinst Elterngeld und nicht Zeit.
Und es ist völlig normal dass Berufstätige 10 Monate Elterngeld bekommen und nicht 12.
Dein Mutterschutzgeld ist doch viel höher als das Elterngeld.
Elterngeld gibt es , falls nicht alleinerziehend, bis zum vollendeten 12. Lebensmonat.
von
Sternenschnuppe
am 13.08.2014, 15:10
Antwort auf:
Elternzeit berechnen
Auch der Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit wird auf die Elternzeit angerechnet. Es wäre daher klüger, den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen (geht in dem Jahr, in dem die EZ endet und noch in dem Jahr danach) oder so einen Vollzeiturlaub während einer Teilzeit zu nehmen, da man dann "mehr" davon hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.08.2014, 16:21