Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader,meine Elternzeit endet Ende des Jahres 2015.Ich könnte sie noch max auf den 24.01.16 verlängern. Das neue Baby kommt erst am 04.02.16. Habe ich trotzdem Anspruch auf Elternzeit?Vielen Dank!!!

von stefijul75 am 27.06.2015, 14:08



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2015



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Ja. Und Mutterschaftsgeld. Wann musst Du wieder arbeiten und wann beginnt der Mutterschutz ? Entweder arbeiten bis dahin oder bis einen Tag vor Mutterschutz verlängern. Oder laufende Elternzeit beenden zum Tag vorher und dann Mutterschutz. Nach der Geburt meldest Du dann Elternzeit für Kind 2 an.

von Sternenschnuppe am 27.06.2015, 14:11



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Liebe Sternschnuppe!Danke für die schnelle Antwort. Ich habe den 24.12.15 für Beginn der Schutzfrist berechnet. Es ist mein 4.Kind und ich habe nun drei Jahre nicht gearbeitet.Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich Mutterschaftsgeld bekomme. Weil ich ja so lange keinen Verdienst hatte und wie sollte das dann berechnet werden. Mir geht es vor allem um die Krankenversicherung für mich und die Kinder. Mein Mann ist selbstständig und privat versichert. Das möchte ich nicht. Und darum, dass ich mir eine Rückkehr in Teilzeit für später nicht verbauen will. Evtl. wird mich der AG zur Kündigung drängen wollen.Vielen Dank!

von stefijul75 am 27.06.2015, 14:40



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Es steht Dir zu. Dein Vertrag wird wieder aktiv und Du bekommst im Mutterschutz das, was Du auch verdienen würdest. Dann nimmst Elternzeit für das neue Kind und danach oder dabei kannst Du Teilzeit arbeiten. Kündigen kann Dich keiner bis zum Ende der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 27.06.2015, 16:17



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Hallo, ganz so wie sternenschnuppe sagt, ist es nicht. Ich verstehe es jetzt so, dass die Elternzeit Nr. 1 sich mit der Mutter Schutzfrist überschneidet. Wenn das so ist, bekommst du NICHT das was du verdienen würdest. Wenn der Mutterschutzbeginn in die Elternzeit fällt, erhältSt du die 13Euro Mutterschaftsgeld pro Tag für die Dauer der Schutzfrist von der KK aber keinen (!) Zuschuss des AG! Sollte die Elternzeit offiziell VOR dem Mutterschutz enden, dann bekämst du auch den Zuschuss. Deine KV läuft normal beitragsfrei weiter. Ob die FV für die Kinder kostenfrei bleibt hängt von der Höhe des Verdienstes deines Mannes ab.

von wolke76 am 27.06.2015, 22:50



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Darum soll sie ja die Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, damit sie auch den AG Anteil bekommt. Grüße

von Sternenschnuppe am 27.06.2015, 23:03



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Eine beantragte und festgelegte Elternzeit kann man doch nicht einfach so beenden!?! Schon gar nicht aus dem Grund, um nochmal den AG-Zuschuss zu "kassieren". Dem wird der AG kaum zustimmen und das muss er auch nicht. Wenn er sich darauf einlässt, wäre es freilich toll. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.

von wolke76 am 27.06.2015, 23:12



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Das ist gesetzlich vorgeschrieben dass das geht seit 2013. Dem muss er auch nicht zustimmen, denn man muss es nur melden.

von Sternenschnuppe am 27.06.2015, 23:18



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschaftsgeld-bei-erneuter-Schwangerschaft-in-Elternzeit_130509.htm

von Sternenschnuppe am 27.06.2015, 23:19



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Mensch, das ist mir ganz neu! Vielen Dank!

von wolke76 am 27.06.2015, 23:35



Antwort auf: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Liebe Frau Bader!Jetzt bin ich verwirrt. Stimmt es denn nicht,was die quasi Laien mir zuvor geschrieben haben? Wenn ich schon im Mutterschutz bin, dieser beginnt am 05.12.15,kann bzw. ich ja bis zur Geburt am 04.02.16 bzw nach Ende der letzten Elternzeit (bisher vereinbart 31.12.15) doch gar nicht mehr arbeiten. Vielen Dank und Grüsse!

von stefijul75 am 30.06.2015, 12:41



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerklassen während Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit

Hallo zusammen, wir haben folgendes Anliegen: Meine Frau ist aktuell in der 7. Woche schwanger, wir erwarten unser erstes Kind Mitte November 2023. Aktuell sind wir in den Steuerklassen 4/4, Verdienst Frau ca. 50k, ich ca. 70k brutto. Welche Steuerklassen nimmt man am besten während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit meiner Frau? Unser P...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, unsere erste Tochter geht ab August in die Tagespflege und ich wollte nach der Eingewöhnung wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch ein Jahr. Ich bin ganz frisch in der 7.SSW. und würde dann nur von August bis Dezember wieder dort arbeiten. Ich sprach zunächst mit meiner Vorgesetzten, ...


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...