Hallo,
mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt.
Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus.
Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen.
Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die Arbeit gar nicht erst antreten könnte, bzw. müsste ich einige Wochen arbeiten um dann wieder Elterngeld für Kind 2 zu bekommen.
Oder wie lange müsste ich vor einer Krankschreibung tatsächlich arbeiten.
Ich habe gehört, dass man kein neues Elterngeld bekommt, wenn man von der Elternzeit direkt in das Beschäftigungsverbot rutscht.
Wie muss die Betreuung von Kind 1 gewährleistet sein?
Durch einen Kitaplatz oder reicht die Betreuung während der Arbeitszeit durch die Großeltern, Elternzeit des Vaters.
Vielen Dank und herzliche Grüße.
von
Pauline Weber
am 14.11.2023, 21:31
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft
Hallo,
1. Sie können vorzeitig nur abbrechen, wenn der AG zustimmt und kein BV im Raum steht.
2. Sie müssen nicht gearbeitet haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2023
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers unterbrechen (außer du stehst kurz vor der Geburt)
von
peekaboo
am 14.11.2023, 22:09
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft
Die EZ kann nur mit Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden.
Die EZ zu beenden um ins BV zu gehen geht nicht. Da könnte der AG und die Krankenkasse Betrug vermuten und eine Prüfung veranlassen.
Die Betreuung des 1. Kindes muss zu den VZ-Arbeitszeiten gewährleistet sein. Ob diese in einer Kita oder von den Großeltern erfolgt ist irrelevant. Relevant ist, dass die Betreuung funktioniert und das auch wenn ein BV vorzeitig enden sollte. Sollte es dann keine Betreuung geben kann der AG und die Krankenkasse vermuten, dass es diese nie gab. Das kann zur Rückzahlung ees Geldes führen, was u. a. auch negative Auswirkungen auf das EG für das 2. Kind hat.
Ein BV oder AU kann direkt nach dem Ende der EZ erfolgen. Ist die AU schwangerschaftsbedingt kann beantragt werden, diese Zeit für die Berechnung des EG für das 2. Kind auszuklammern. Ist das nicht der Fall fließt alles was nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung ist mit 0 € rein.
Haben sie Basis-EG oder EGplus bezogen? Bei Basis-EG können 12 Monate nach der Geburt des 1. Kindes ausgeklammert werden. Bei EGplus sind es 14 Monate. Monate die danach sind fließen mit 0 € in die Berechnung des EG für das 2. Kind ein.
von
Ani123
am 15.11.2023, 01:13
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft
Woher kommt nur dieser Irrglaube, dass man eine laufende Elternzeit beenden kann, wenn man schwanger wird.
Das geht ohne Zustimmung des AG nur zum Beginn des Mutterschutzes.
Und es auch rechtlich nicht gestattet, die Elternzeit zu beenden, um in ein bezahltes Beschäftigungsverbot zu gehen.
Du weißt sicher nicht, das ein BV voraussetzt, dass man arbeiten könnte es aber nicht darf wegen der Schwangerschaft, dass ältere muss betreut sein.
von
MamaausM2
am 15.11.2023, 07:58