Hallo Frau Bader
Unser Sohn, jetzt 2 Jahre darf ab Mitte September 23 in die Kindergrippe
Da ich jetzt erneut Schwanger bin (5.Monat) und auch Berufsverbot habe
Mache ich mir jetzt Sorgen ob die Kindergrippe uns den Platz wegnehmen darf, zum Zeitpunkt der Anmeldung, war ich noch nicht schwanger
Wir mussten bei der Anmeldung auch vom Arbeitgeber ausfüllen lassen ab wann ich voraussichtlich wieder arbeite und mein Mann musste es auch ausfüllen lassen, das er dort Vollzeit arbeitet
Können Sie uns den Platz wieder wegnehmen?
Muss ich in der Kindergrippe Bescheid sagen, das ich im Berufsverbot bin?
Vielen Dank
Liebe Grüße Mona
von
Mona7
am 01.09.2023, 23:17
Antwort auf:
Kindergrippenplatz wegnehmen wegen erneuter Schwangerschaft und BV
Hallo,
ihr Sohn hat Anspruch auf den Kindergartenplatz, jedoch nur nach Bedarf. Wenn er eine volle Stelle hat, besteht nur Anspruch darauf, bis mittags zu bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2023
Antwort auf:
Kindergrippenplatz wegnehmen wegen erneuter Schwangerschaft und BV
Das Kind hat einen Anspruch. Aber auf einige Stunden am Tag. Ich meine 4 oder 6. Bei allem mehr muss der Bedarf nachgewiesen werden.
Eine Frage. Wieso Grippe und nicht Krippe?
Ist das ein Dialekt?
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2023, 00:53
Antwort auf:
Kindergrippenplatz wegnehmen wegen erneuter Schwangerschaft und BV
Entschuldige, bitte natürlich Kinderkrippe
Schreibfehler
von
Mona7
am 02.09.2023, 08:54
Antwort auf:
Kindergrippenplatz wegnehmen wegen erneuter Schwangerschaft und BV
Hallo,
nein ein Beschäftigungsverbot (nicht Berufsverbot, das ist etwas anderes, genau, wie Krippe und Grippe etwas anderes sind) setzt ja Arbeitsfähigkeit voraus, dazu gehört auch die Kinderbetreuung. Fällt der Grund für das BV weg, musst du ja wieder sofort bei der Arbeit erscheinen und brauchst den Platz.
von
sneram
am 02.09.2023, 09:56