Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich für 12 Monate in Elternzeit, mein Mann wollte den 13. und 14. Monat nehmen. Dies ist mit seinem AG abgesprochen, die Kindereinrichtung auch nahtlos beantragt/angemeldet. Nun wird er voraussichtlich den Arbeitgeber wechseln, will aber trotz allem die Elternzeit (April-Juni) nehmen. Darf/kann ein AG die Elternzeit ablehnen, muss ein Mitarbeiter eine bestimmte Zeit im Unternehmen zugehörig sein, um Anspruch auf Elternzeit zu haben? Und kann ein Arbeitgeber seine Zusage für diese Zeit auch wieder zurückziehen aufgrund hoher Auftragslagen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Ankale12
von ankale12 am 15.08.2017, 08:06