Hallo, mir fallen gleich die Augen zu.. Habe schon sämtliche Beiträge gelesen & werde anstatt schlauer nur noch unsicherer... Momentan befinde ich mich in Elternzeit. Im Dezember 2014 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen - ich dachte bis vor kurzem, dass mein AG mich aufgrund des Kündigungsschutzes wieder eingstellen bzw meinen Vertrag verlängern muss. Dies ist wohl nicht der Fall, was ich aber jetzt erst erfahren habe. Mein AG hat mir einen Minijob angeboten, mit dem ich ja nicht automatisch krankenversichert bin. Das Elterngeld hatte ich für 24 Monate vor zu beziehen. Da mir dazu geraten wurde, mir das Elterngeld auszahlen zu lassen, bevor ich wieder erwerbstätig werde, habe ich nun die verlängerte Auszahlung von 24 Monaten, auf 12 Monate verkürzt und den Betrag (welcher mir eben die nächsten 12 Monate noch bezahlt worden wäre) komplett auf mein Konto überwiesen bekommen. Meine Tochter ist am 30.04.14 geboren. Nun schnürt sich mir der Hals zu, da ich überhaupt nicht weiß was richtig und was falsch ist. Und eigentlich will ich doch nur eine gute Mami sein... :-( Mein Freund und ich haben uns leider nach der Geburt meiner Tochter getrennt, teilen uns aber das Sorgerecht, welches wir schon vor der Geburt gemeinsam unterschrieben haben. Somit kann ich auch keine Zuschüsse welche für Alleinerziehende gelten, in Anspruch nehmen. Was kann ich jetzt tun? Ich möchte und kann keine Vollzeitstelle annehmen, wollte meine Tochter auch so lange wie möglich bevor sie mit 3 Jahren in den Kiga geht, selbst betreuen. Dachte eigentlich, dass mein AG mich eben auf jedenfall weiter beschäftigen muss, und habe mir somit auch keine Gedanken über meine Beiträge gemacht, da diese ja auch vorher vom AG übernommen wurden. - Wäre ich jetzt 24 Monate beitragsfrei gewesen, wenn ich die verlängerte Auszahlungszeit nicht widerrufen hätte?? - Gibt es eine Möglichkeit, die Beiträge an die Krankenkasse trotz Minijob nicht leisten zu müssen? Es macht ja keinen Sinn, dass ich 450 Euro verdiene und dann davon allein 160 Euro an die Krankenkasse bezahlen muss... - Müsste uns der Kindsvater in den ersten drei Jahren nicht irgendwie unterstützen (abgesehen vom Kindsunterhalt, den er aber auch erst seit die Kleine 7 Monate alt ist zahlt) - Zähle ich jetzt als Arbeitslos, da mein Vetrag ja letztes Jahr ausgelaufen ist? Oder bin ich weiterhin in Elternzeit, da zwar das Elterngeld vollständig ausbezahlt wurde, ich aber doch bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen kann? Bei meinem alten AG habe ich damals 1 Jahr angegeben. Dies spielt doch aber keine Rolle mehr, da ich ja eh nicht mehr bei ihm beschäftigt bin?!? Ohgott ich habe so große Angst.. Ich dachte, nach 12 Monaten, tu ich die Kleine dann für zwei Tage zur Oma oder Uroma, und verdiene mir eben bis zu 450 Euro dazu.. Auch ohne Partner werden wir es schon irgendwie schaffen... Aber nach unzähligen Meinungen und Aussagen, habe ich nun große Angst, dass ich gezwungen bin mein Kind die ganze Woche in eine Krippe zu tun, um Vollzeit arbeiten zu gehen, dass ich als Nicht-Alleinerziehende überhaupt über die Runden komme... Ich habe zuvor Vollzeit gearbeitet, würde es auch selbstverständlich weiter tun.. Aber nun bin ich eben auch Mami und die ersten Jahre würde ich (wie viele Andere) natürlich gerne so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter verbringen! Darum bin ich auch total verwirrt, ich dachte Elterngeld, auf ein, zwei oder drei Jahre verteilt, sei automatisch auch Elternzeit. Wäre ich nun also weiterhin problemlos in Elternzeit gewesen, hätte ich meine Verlängerung der Auszahlung nicht widerrufen? Jetzt stehe ich bald da ohne Krankenversicherung und ohne eine Ahnung, wie es weitergeht :( Ohwei, so viel Text... Danke schon mal an alle die sich die Mühe machen, das hier überhaupt zu lesen.. Ich bin für jeden Rat dankbar!
von siefragt am 25.04.2015, 01:57