Meine Frau war als Arbeitnehmerin beschäftigt mit ein befristet Vertag. Dies Vertrag ist in die 5 Monat ihre Schwangerschaft ausgelaufen und sie hat sich als Arbeitsuchende gemeldet. 4 Wochen später auf Grund schwangerschaftbedingte Erkrankungen hat ihren Arzt einen Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Wie wird ihre Elterngeld berechnet? Wird diese Zeit in BV als 0 zählen oder doch übersprungen?
Wenn die als 0 zählt wird ich dass, als ganz unverständlich sehen, weil es stellt eine Anreize für Frau sich kein BV ausstellen zu lassen.
Ich werde auf jeder Hinweise hierzu sehr dankbar.
von
saliko
am 13.02.2017, 22:12
Antwort auf:
elterngeld berechnung, beschäfitgungsverbot als arbeitsuchend
Hallo,
es sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Die Monate, die sie gearbeitet hat, zählen voll.
Die Monate, wo sie Arbeitslosengeld bekommen hat, zählen mit null Euro.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
elterngeld berechnung, beschäfitgungsverbot als arbeitsuchend
sie war doch arbeitslos als sie das bv bekam oder? also hatte keinen arbeitgeber?
von
mellomania
am 13.02.2017, 22:23
Antwort auf:
elterngeld berechnung, beschäfitgungsverbot als arbeitsuchend
Klaro wird es mit 0 € angerechnet, aber nicht weil BV sondern weil sie arbeitslos ist/war. Sie hätte gar kein BV eigentlich benötigt da eh aktuell nicht arbeiten.
Und du siehst es falsch, ein BV dient dazu Frau und Kind zu unterstützen, nicht sie besser zu stellen wie sie ohne wäre. Weil ohne BV hätte sie ja immer noch ALG1 bekommen.
Fraglich ist eher ob der Arzt ein BV hätte ausstellen dürfen. In den meisten Fällen wäre nämlich eine AU das Mittel der Wahl. Und sie kann von Glück reden das das Amt sich nicht quer gestellt hat. Weil sie dadurch nämlich Ärger mit dem ALG1 bekommen kann - da ja dann nicht arbeitsfähig. Nicht selten geht dann der Hickhack zu wer überhaupt zu zahlen hat, Amt oder Krankenkasse.
Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 07:04
Antwort auf:
elterngeld berechnung, beschäfitgungsverbot als arbeitsuchend
Zeiten der Arbeitslosigkeit gehen mit 0 € in die Elterngeldberechnung ein.
Mit einem individuellen BV ist man nicht vermittelbar und erhält dann auch kein ALG. Es ist sehr ungünstig, wenn man arbeitslos ist und gleichzeitig ein BV vom Arzt hat. Sie sollte mit dem Arzt sprechen, ob sie nicht doch bestimmte Tätigkeiten ausführen könnte. Dann könnte der Arzt das BV eingrenzen auf das was wirklich schädigend wäre, oder auch ganz aufheben.
Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 09:25