Hallo Frau Bader, ich arbeite in Teilzeit für 1350 Euro brutto/20 Std-Woche. Daneben erziele ich aus selbständiger Tätigkeit einen durchschnittlichen Gewinn dieses Jahr von ca. 400 Euro pro Monat. Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Wenn ich nach der Geburt zunächst z.B. 300 Euro pro Monat verdiene, wird dies komplett auf das Elterngeld angerechnet oder gibt es eine Freigrenze? Wegen der Schwangerschaft erziele ich weniger Gewinn als 2013 und musste die Stunden von 30 Std/Woche auf 20 Std/Woche senken. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Berücksichtigt wird beim Elterngeld?Geburtstermin ist Mai 2015. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
von Tycoonia am 18.10.2014, 15:18