Liebe Frau Bader, der voraussichtliche Entbindungstermin meines Kindes ist der 18.09.19. Ich habe im Oktober 2018 eine Gewerbeanmeldung für eine nebenberufliche Tätigkeit vorgenommen. Meinem Vollzeitjob bin ich nach wie vor nachgegangen. Im Wirtschaftsjahr 2018 hatte ich nur ein paar Anschaffungskosten und noch keine Einnahmen, sprich ein Negativgewinn von ca. 600 Euro. In 2019 hab ich nun einige Einkünfte übe diese Tätigkeit erzielt, allerdings habe ich vor diese Tätigkeit ab dem offiziellen Mutterschutz einzustellen. Da ich in 2019 in meiner nichtselbstständigen Tätigkeit eine Gehaltserhöhung erhalten habe, wäre es mir sehr wichtig dass der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung nicht das Kalenderjahr 2018 ist, sondern die letzten 12 Monate. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten den Bemessungszeitraum zu verschieben? Indem ich nachweise dass ich meine selbstständige Tätigkeit nicht weiterhin ausführe und den Gewerbebetrieb ruhend stelle? Vielen Dank im Voraus Beste Grüße Kerstin
von KLoeMaja am 26.07.2019, 13:19