Hallo, ich bin am Verzweifeln.
Ich bin bis zum ende Juli Vollzeit angestellt gewesen und habe seit ca 3 Monaten zusätzlich ein Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet. In dieser selbstständigen Nebentätigkeit habe ich einen einmaligen Job gehabt und ca 20 Euro verdient.
Das Jugendamt sagt mir nun das bei meinem Elterngeld dadurch das Jahr 2014 berechnet wird anstelle der letzten 12 Monate. Im Jahr 2014 habe ich allerdings wesentlich weniger verdient weil ich noch in der Ausbildung steckte.
Muss ich die Selbstständigkeit im Nebengewerbe jetzt angeben und bekomme dadurch weniger Geld oder was habe ich für Möglichkeiten? Muss ich das überhaupt mit angeben oder bekomme ich dann später Probleme mit Rückzahlungen? Ich habe mein Gewerbe mittlerweile abgemeldet.
Ich hoffe sie können mir und vielleicht anderen mit ähnlichen fragen helfen und beantworten.
Danke Gruß
SailorVenus
von
SailorVenus
am 10.11.2015, 12:11
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung mit 3 Monatigem Kleingewerbe?
Hallo,
in welchem Jahr sind Sie denn selbstständig gewesen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung mit 3 Monatigem Kleingewerbe?
Ist es denn wirklich günstiger, wenn alle Monate von August bis zur Geburt mit Null in die Elterngeldberechnung einfließen? Das solltest Du nochmal nachrechnen, bevor Du ein Faß aufmachst und Dich damit evtl. auch nicht besser stellst.
von
Strudelteigteilchen
am 10.11.2015, 13:21
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung mit 3 Monatigem Kleingewerbe?
Da ich ja Vollzeit Festangestellt war, habe ich eben keine Null Monate. Ich habe im Jahr 2014 knapp die hälfte weniger verdient als im Jahr 2015. Das Problem laut Jugendamt ist nun dadurch das ich mir ein Kleingewerbe angemeldet hab im September, wird mein Gehalt von 2014 Berechnet. Was wie gesagt erheblich weniger ist. Das Kleingewerbe ist lediglich eine Nebentätigkeit und viel dazu verdient habe ich auch nicht. Das bringt mich zu der Frage die ich oben bereits gestellt habe.
von
SailorVenus
am 10.11.2015, 14:24
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung mit 3 Monatigem Kleingewerbe?
Aber Du warst doch nur bis Juli Vollzeit fest eingestellt. Spätestens ab August bist Du raus.
Wann beginnt denn der Mutterschutz?
von
Strudelteigteilchen
am 10.11.2015, 14:34
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung mit 3 Monatigem Kleingewerbe?
Ich bin bereits im Mutterschutz. Stimmt ja, ich habe quasi 1 1/2 Monate eine Null Runde. Das ist aber Finanziell besser als das vergangene Jahr angeben zu müssen. Demnach würde ich fast nur den Mindestsatz bekommen.
von
SailorVenus
am 10.11.2015, 14:37