Hallo Frau Bader
Wir bekommen am 27.01.2015 unser erstes Kind. Meine Frau ist voll berufstätig und will 2 Jahre elternzeit nehmen. Die Berechnung des ersten Elterngeld ist klar. Da wir zwei Kinder wollen wollten wir die 2te Schwangerschaft so planen das ihr Elterngeld beim 2ten Kind nach ihrem jetzigen Gehalt gerechnet wird. Nun zwei Fragen:
Wann muss der späteste geburtstermin des 2ten Kind sein damit nach jetzigen Verdienst Elterngeld gerechnet wird?
Wie verhält sich die Berechnung wenn meine Frau im zweiten Jahr der ersten elternzeit einen Minijob nachgeht?
Vielen Dank im Voraus und MfG
M. N.
von
M. N.
am 09.12.2014, 20:57
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung 2tes Kind
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit Bezug von MG u EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung 2tes Kind
Geburt sollte erfolgen innerhalb von maximal 15 Monaten nach der Geburt vom ersten.
Minijob im zweiten Jahr wird dann so gewertet wie er ist fürs neue Elterngeld.
400€ oder wenn sie mehr arbeitet diesen Lohn.
Alles ohne Arbeit ab dem ersten Geb. geht als Nullrunde in die neue Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2014, 07:22
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung 2tes Kind
*schmunzel*
Wenn die Berechnung des Elterngeldes für das erste Kind klar ist...sollte die für das zweite auch klar sein, denn die Regelungen sind die gleichen ;-)
Es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Es werden die Monate ausgenommen, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt oder Elterngeld bezieht (Elterngeldbezug nur im ersten Jahr).
Ist Kind 1 zB am 2.3.14 geboren und für Kind 2 beginnt der Mutterschutz am 29.04.15, dann werden genau die gleichen Monate zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen.
Da es den Geschwisterbonus gibt, kann es reichen, dass der Mutterschutz im Juni 15 beginnt.
Alles danach würde das Elterngeld reduzieren.
Beginnt der MuSchu für Kind 2 nicht schon im April, würde das Einkommen (aus dem Minijob) mit gerechnet. Das Elterngeld reduziert sich also nicht so deutlich.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2014, 09:29
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung 2tes Kind
Meine Frau nimmt zwei Jahre Elternzeit und auch das elterngeld soll auf zwei Jahre geteilt werden. Im zweiten Jahr wollte sie einen Minijob nachgehen. Verstehe ich das richtig das dass elterngeld fürs zweite Kind dann nach ihrem Minijob berechnet wird? Das wäre dann ja nicht mehr als der mindestsatz. Habe gehört das wenn die Mutterschutzfrist des 2 Kindes in die Elternzeit des ersten Kindes fällt ihr elterngeld nach jetzigen Gehalt gerechnet wird sie quasi das gleiche Elterngeld nocheinmal bezieht. Das ist für uns sehr interessant da meine Frau aktuell sehr gut verdient.
Danke schonmal und Mit freundlichen Grüßen
M. N.
von
M. N.
am 11.12.2014, 11:57
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung 2tes Kind
Nochmal: Das hängt nicht an der ElternZEIT.
Sondern am ElterngeldBEZUG.
Nur die Zeit, in der man Elterngeld "bezieht", wird bei der Berechnung ausgenommen. Die Zeit, in der man "nur" in Elternzeit war, nicht!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.12.2014, 16:37