Sehr geehrte Frau Bader, sehr geehrte Damen und Herren, wir bräuchten Hilfe bei einigen Fragen. Es ist uns nicht mehr möglich, die Situation zu überblicken bzw. zu lösen, die Lage ist derart kompliziert: Wir bekommen aufstockend Alg2. Mein Mann war 2016 komplett beschäftigt, bekommt vom JC 300 auch nicht angerechnet, darf es behalten, da vorher gearbeitet. Soweit, so gut. Ich bin seit Juni 16 selbstständig. Verdienst ca. 800 Euro netto monatlich- ist aber noch völlig unklar wie viel genau, Steuerbescheid ist noch nicht da. Ich habe deshalb freiwillig nur den Sockelbetrag von 300 Euro gewählt, weil die Einnahmen während der Elternzeit auch weiter laufen- so umgehen wir eine Rückzahlung oder hoffen jedenfalls, das dies die richtige Entscheidung gewesen ist. Bei mir hat das JC keine weiteren 300 Euro Freibetrag gewährt. Zu den Fragen: 1. stehen einem Ehepaar nur einmal die 300 frei zu, bei gleichzeitigem Elterngeld Bezug? Bei Erwerbstätigkeit gelten die monatlichen Freibeträge für beide, jeder bekommt seine eigenen. Gilt dies beim Elterngeld nicht? :scratch: 2. spielt das in diesem Falle eine Rolle, ob abgestellt oder selbstständig? :help: 3. Selbstständigkeit wie beschrieben erst ab Mitte des Jahres 16- trotzdem dann ggf. 300 Euro frei, oder nur anteilig? Mein Mann bezieht Elterngeld vom 1.-4. LM, ich vom 1.-10. Freuen uns auf Hilfe! Bei Fragen antworten wir gerne. Tausend Dank im voraus!!
von TexHex am 25.02.2017, 20:25