Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten voller Freude die Geburt unseres dritten Kindes im Mai 2022. Ich möchte meine Frau die ersten 2-3 Monate im Wochenbett und im Haushalt unterstützen und Elterngeld für diese Monate beziehen. Ich bin seit 14 Jahren selbständig im Baugewerbe mit gängigen hochs und tiefs. Zwischendurch war ich von Anfang 2018 bis ende 2019 zu 60% im Angestellten Verhältnis. Dieses wurde mir dann gekündigt und mein Hauptauftraggeber konnte mich ein halbes Jahr nicht beschäftigen Aufgrund der Coronamaßnahmen. Ich war dann im Jahr 2021 bis einschließlich Juli auf finanzielle Unterstützung angewiesen, welche durch die Sozialleistungen nach SGB II gesichert wurden. Ab Juni habe ich wieder Einnahmen verbuchen können, die Jahreseinnahmen waren aber sehr niedrig. Nun meine Fragen: Werden sozialleistungen den Einnahmen zugeschrieben bei der Ermittlung des Elterngeldes? Wird Arbeitslosengeld 1 zugeschrieben das mir von meiner 60% Stelle zustand? Falls ich das Vorjahr 2019 angeben könnte, wie kann ich meine Einnahmen angeben da ich ja zu 60% Angestellt war und ansonsten ja selbständig Einnahmen erwirtschaftet habe. Ich wäre Ihnen sehr Dankbar für eine Auskunft und Ihre Einschätzung wie ich den Antrag am besten stellen könnte. Mit herzlichen Grüßen Alexander von Ledebur

von A. von Ledebur am 25.01.2022, 14:57



Antwort auf: Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Monate mit ArbGeld1 zählen also 0 €. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2022



Antwort auf: Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

Was war denn im Jahr 2020? SGB II Leistungen und ALG-1 gelten nicht als Einkommen, sie werden also bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich gilt folgendes: Bei einer Geburt im Jahr 2022 gilt für dich erst mal 2021 als Bemessungsgrundlage. Dein Einkommen von Januar 2021 bis Dezember 2021 errechnet also dein Elterngeld. Aktuell gibt es die Möglichkeit, das Jahr 2021 und 2020 auszuklammern, wenn du in deiner Selbstständigkeit aufgrund der Pandemie weniger verdient hast, als im jeweiligen Vorjahr. Dann könntest du theoretisch auf 2019 zurück. Hier würde dann dein Einkommen aus Selbstständigkeit (aus dem Steuerbescheid 2019) sowie dein Angestelltengehalt von Januar bis Dezember 2019 zusammen die Grundlage deines Elterngeldes bilden.

von Dojii am 25.01.2022, 15:05



Antwort auf: Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

Herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort versehentlich bin ich in meiner Angabe um 1 Jahr verrutscht. von Anfang 2019 bis ende 2020 war ich zu 60% im Angestellten verhältnis. Da bin ich aber froh das es eine Ausnahmeregelung gibt, somit kann ich ein Vorjahr angeben, ansonsten hätte uns das Elterngeld nicht gereicht. Muss ich das Formlos zusätzlich beantragen oder ist die Auswahlmöglichkeit in den Formularen enthalten ( falls sie das wissen). Danke und noch eine schöne Woche A. von Ledebur

von A. von Ledebur am 25.01.2022, 15:22



Antwort auf: Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos

Im Elterngeldantrag für NRW gibt es dafür im Bereich für Selbstständige einen separaten Punkt, wo man die Verschiebung auf Vorjahre angeben und begründen kann. Ich schätze, das werden andere Bundesländer ähnlich regeln.

von Dojii am 25.01.2022, 15:29



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nach Elterngeld Plus arbeitslos,aber eigentlich arbeitsunfähig, was nun?

Ich erhalte Elterngeld Plus bis zum 9.04.2019, danach wäre ich arbeitslos, da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2018 hatte. Mein Sohn wurde 12 Wochen zu früh geboren und ich wurde dann leider schwer krank und wir haben eine sehr schwere Zeit hinter uns. Nun bin ich physisch sowie psychisch eingeschränkt und bin erstmal nicht in...


Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine Tochter im Jahr 2017 gekriegt und habe Elterngeld ganz normal bezogen. Die Kalkulation dafür war basiert auf meinem damaligen Einkommen (arbeitete Vollzeit). Ich habe ein Jahr Elternzeit gehabt und als sie zu Ende ging, wurde ich gekündigt. Ich bin nun seit Anfang Mär...


Arbeitslos und schwanger - wie wird das Elterngeld berechnet?

Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen gestern die obige Frage geschickt. Wir vermuten aber, dass Sie die Frage eventuell übersehen haben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre fachliche Meinung zu meinen Fragen noch geben könnten. Die Forummitglieder haben mir auch sehr geholfen. Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich trotzdem noch sehr dank...


Elterngeld Alleinverdienerin, Partner arbeitslos

Liebe Frau Bader, da ich im Dschungel Elterngeld Basis, Plus etc. etwas verloren gegangen bin und die nächste Beratungsstelle hier auf dem Land als berufstätige schwer zu erreichen ist hoffe ich, dass ich bei Ihnen eine Empfehlung erhalten kann. Mein Mann ist nun leider seit längerer Zeit wegen Depression erwerbslos. Er erhält keine staatl...


Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Hallo Frau Bader, heute hat mein Mann seinen Job verloren. Er wurde in der Probezeit gekündigt. Ich bin momentan in Elternzeit. Unser Sohn ist 5 Monate alt. Geplant ist, dass ich im Januar 2021 wieder anfange zu arbeiten. Unsere 5-Jährige Tochter ist zur Zeit auch Zuhause, da der Kindergarten wegen Corona geschlossen hat. Und nun meine Fragen: ...


Arbeitslos - Elterngeld - danach wieder arbeitslosengeld?

Hallo, Ich bin jetzt noch angestellt bis 31.10.2020 angestellt. Im Moment schwanger, der entbidnungstermin ist der 11.03.21. danach ist 1 Jahr Elternzeit geplant. Für die Zeit von Nov bis zum Mutterschutz wird mich wohl niemand einstellen. Wenn ich also ab November bis zur Geburt Arbeitslosengeld beziehe, danach ein Jahr Elterngeld. Was ist d...


Elterngeld, arbeitslos melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Februar 21 erwarte ich mein erstes Kind. Geplant waren nach Ablauf der Muschu Frist 18 Monate Elternzeit (Okt 22). Elterngeld beantrage ich Basis LM 1-6, LM 7/8 mein Partner und ich dann bis zum 20. LM Elterngeld plus, also auch bis einschl. Oktober 22. Allerdings ist es zu 90% wahrscheinlich, dass ich zum Ende des Jahr...


Arbeitslos, Elterngeld, Anrechnung Rente

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit bin ich arbeitslos und mit dem 2. Kind schwanger - ET im März 22. (1. Kind 04/18 - 3 J. EZ genommen) Bis Anfang Feb. beziehe ich ALG 1, dann Mutterschaftsgeld. Wie läuft es genau nach der Geburt weiter? (Ich meine nicht finanziell.) Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, de...


Elternzeit, arbeitslos, wieder schwanger - wie berechnet sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich ...


Wie berechnet sich Elterngeld während man in Elternzeit ist aber arbeitslos?

Hallo Frau Bader, ich bin leider arbeitslos in die erste Schwangerschaft getreten (habe ein kleines Nebengewerbe aber nicht nennenswert) und erhalte derzeit Elterngeld (beantragt auf 1 Jahr). In "Elternzeit" möchte ich jedoch 2 Jahre bleiben. Dies habe ich als "Arbeitslose" jedoch nirgendwo angegeben. Wir überlegen, ob es zeitnah wieder ...