Sehr geehrte Frau Bader,
wir erwarten voller Freude die Geburt unseres dritten Kindes im Mai 2022. Ich möchte meine Frau die ersten 2-3 Monate im Wochenbett und im Haushalt unterstützen und Elterngeld für diese Monate beziehen. Ich bin seit 14 Jahren selbständig im Baugewerbe mit gängigen hochs und tiefs. Zwischendurch war ich von Anfang 2018 bis ende 2019 zu 60% im Angestellten Verhältnis. Dieses wurde mir dann gekündigt und mein Hauptauftraggeber konnte mich ein halbes Jahr nicht beschäftigen Aufgrund der Coronamaßnahmen. Ich war dann im Jahr 2021 bis einschließlich Juli auf finanzielle Unterstützung angewiesen, welche durch die Sozialleistungen nach SGB II gesichert wurden. Ab Juni habe ich wieder Einnahmen verbuchen können, die Jahreseinnahmen waren aber sehr niedrig.
Nun meine Fragen: Werden sozialleistungen den Einnahmen zugeschrieben bei der Ermittlung des Elterngeldes? Wird Arbeitslosengeld 1 zugeschrieben das mir von meiner 60% Stelle zustand? Falls ich das Vorjahr 2019 angeben könnte, wie kann ich meine Einnahmen angeben da ich ja zu 60% Angestellt war und ansonsten ja selbständig Einnahmen erwirtschaftet habe.
Ich wäre Ihnen sehr Dankbar für eine Auskunft und Ihre Einschätzung wie ich den Antrag am besten stellen könnte.
Mit herzlichen Grüßen
Alexander von Ledebur
von
A. von Ledebur
am 25.01.2022, 14:57
Antwort auf:
Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Monate mit ArbGeld1 zählen also 0 €.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2022
Antwort auf:
Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos
Was war denn im Jahr 2020?
SGB II Leistungen und ALG-1 gelten nicht als Einkommen, sie werden also bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt folgendes:
Bei einer Geburt im Jahr 2022 gilt für dich erst mal 2021 als Bemessungsgrundlage. Dein Einkommen von Januar 2021 bis Dezember 2021 errechnet also dein Elterngeld.
Aktuell gibt es die Möglichkeit, das Jahr 2021 und 2020 auszuklammern, wenn du in deiner Selbstständigkeit aufgrund der Pandemie weniger verdient hast, als im jeweiligen Vorjahr.
Dann könntest du theoretisch auf 2019 zurück. Hier würde dann dein Einkommen aus Selbstständigkeit (aus dem Steuerbescheid 2019) sowie dein Angestelltengehalt von Januar bis Dezember 2019 zusammen die Grundlage deines Elterngeldes bilden.
von
Dojii
am 25.01.2022, 15:05
Antwort auf:
Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos
Herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort
versehentlich bin ich in meiner Angabe um 1 Jahr verrutscht. von Anfang 2019 bis ende 2020 war ich zu 60% im Angestellten verhältnis.
Da bin ich aber froh das es eine Ausnahmeregelung gibt, somit kann ich ein Vorjahr angeben, ansonsten hätte uns das Elterngeld nicht gereicht.
Muss ich das Formlos zusätzlich beantragen oder ist die Auswahlmöglichkeit in den Formularen enthalten ( falls sie das wissen).
Danke und noch eine schöne Woche
A. von Ledebur
von
A. von Ledebur
am 25.01.2022, 15:22
Antwort auf:
Elterngeld als selbständiger, im Vorjahr das halbe Jahr arbeitslos
Im Elterngeldantrag für NRW gibt es dafür im Bereich für Selbstständige einen separaten Punkt, wo man die Verschiebung auf Vorjahre angeben und begründen kann.
Ich schätze, das werden andere Bundesländer ähnlich regeln.
von
Dojii
am 25.01.2022, 15:29