Hallo Frau Bader, ich stehe vor der Entscheidung, wie ich mit dem 3. Jahr der Elternzeit vorgehe. Ich habe vor, in Teilzeit zu arbeiten. Über die Vor- und Nachteile der o.g. Alternativen habe ich mich informiert. Am liebsten will ich die Inanspruchnahme des 3. Jahres Elternzeit beantragen und sie unter die Bedingung stellen, dass der Arbeitgeber der geleichzeitig beantragten Elternteilzeit zustimmt. Wenn der Arbeitgeber ablehnen sollte, ist es ratsam dann einen Antrag auf Teilzeit nach dem TzBfG zu stellen? Aktuell habe ich für die letzten 6 Monate der 2-jährigen Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beantragt und eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen (sachgrundbefristete Einstellung einer Ersatzkraft) erhalten. Um besser planen zu können, bat mich der Arbeitgeber, bereits jetzt eine Auskunft zu einer evtl. Verlängerung oder Beendigung der Elternzeit zu geben. Vielen Dank!
von Teilzeitmami am 04.11.2014, 15:14