Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Z. in Elternzeit und wechseln nun den Dienstherrn (alte Dienststelle fristgerecht gekündigt). Bei meiner neuen Stelle fange ich zum 1.9. an, die Elternzeit ware ursprünglich bis zum 12.9. gegangen. Muss ich bei meinem neuen Dienstherrn eine frühere Rückkehr aus der Elternzeit beantragen? Oder gilt alles, was die Elternzeit betrifft nur für den alten Dienstherrn, da dort beantragt? Der angefangene Monat Elternzeit (~2. Augusthälfte) wird nun als vollständig genutzter Monat Elternzeit verbucht, oder? Ich habe noch Restelternzeit, die ich zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte. Muss ich meinen Dienstherrn zu Dienstantritt darüber informieren, dass ich noch Anspruch auf Elternzeit habe? Viele Grüße, nudel700
von nudel700 am 14.08.2016, 20:52